Bitte beachten: Neue Vorgaben durch die Landesregierung Baden Württemberg

Am 19. März 2020 hat das Baden Württembergische Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, die beigefügte Anweisung erlassen:    

Aufgrund dieser Anweisung gelten die nachfolgenden Regelungen:

 

Lauf dem beigefügten Schreiben des Kultusministeriums (KM) mit Maßgaben zur Anwendung von § 3 der Verordnung der Landesregierung über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen sowie für Trauerfälle und Beerdigungen. Bei Beerdigungen ist folgendes zu beachten: - Erd- und Urnenbestattungen sind nur noch unter freiem Himmel möglich. Die Nutzung der Friedhofshallen wird somit bis auf weiteres untersagt. - Es darf nur der engste Familien- und Freundeskreis teilnehmen (Obergrenze der Besucheranzahl: 10 Personen). Die Teilnehmenden müssen die Maßnahmen zum Infektionsschutz einhalten. - Für eine spätere Nachvollziehbarkeit ist für jede Bestattung die beigefügte Liste über die Teilnehmenden zu führen. Die Regelungen gelten ab sofort und sind auch für bereits angesetzte Beerdigungen umzusetzen. Die Bestatter werden im Auftrag der Stadt Wertheim angehalten, die Regelungen auf den städtischen Friedhöfen umzusetzen. Gerne kann hierbei den Angehörigen unser Schriftverkehr vorgelegt werden.

Stadtverwaltung Wertheim Liegenschaften, Friedhöfe
Mühlenstraße 26 · 97877 Wertheim · Telefon: 09342 / 301-421 · Telefax: 09342 / 301-504
 
 

Die Termine für die Beisetzung werden durch das Bestattungsunternehmen festgelegt und mit Pfarrer Banschbach, Gemeindereferent Herbert Buhleier und Pastoralreferentin Ute Zeilmann abgestimmt.

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